{"id":918,"date":"2021-06-21T16:34:40","date_gmt":"2021-06-21T14:34:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carsig.com\/?page_id=918"},"modified":"2024-12-06T09:12:18","modified_gmt":"2024-12-06T08:12:18","slug":"terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.carsig.com\/en\/terms-conditions\/","title":{"rendered":"Terms &#038; Conditions"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"918\" class=\"elementor elementor-918\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3c35682 elementor-section-full_width elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3c35682\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-474e9b3\" data-id=\"474e9b3\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-68e6165 elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"68e6165\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"1920\" height=\"627\" src=\"https:\/\/www.carsig.com\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/carsig_rottweil_unternehmen.jpg\" class=\"attachment-full size-full wp-image-131\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/www.carsig.com\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/carsig_rottweil_unternehmen.jpg 1920w, https:\/\/www.carsig.com\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/carsig_rottweil_unternehmen-300x98.jpg 300w, https:\/\/www.carsig.com\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/carsig_rottweil_unternehmen-1024x334.jpg 1024w, https:\/\/www.carsig.com\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/carsig_rottweil_unternehmen-768x251.jpg 768w, https:\/\/www.carsig.com\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/carsig_rottweil_unternehmen-1536x502.jpg 1536w\" sizes=\"(max-width: 1920px) 100vw, 1920px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-2a0b32d elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2a0b32d\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-45c8336\" data-id=\"45c8336\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-581540a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"581540a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1>Terms &amp; Conditions<\/h1>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2596785 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2596785\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>General buying and selling conditions (as of: 08\/2020)<\/h2>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dd5f4f9 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"dd5f4f9\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/h3>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-da150c9 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"da150c9\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>\u00a7 1 Geltungsbereich, Form<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Gesch\u00e4ftspartnern und Lieferanten (\u201eVerk\u00e4ufer\u201c). Die AEB gelten nur, wenn der Verk\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Die AEB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c) sowie die Erbringung von Dienstleistungen, ohne R\u00fccksicht darauf, ob der Verk\u00e4ufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Diese AEB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Verk\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Verk\u00e4ufers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verk\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(5) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Verk\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, R\u00fccktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Unsere Bestellung gilt fr\u00fchestens mit schriftlicher Abgabe oder Best\u00e4tigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrt\u00fcmer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollst\u00e4ndigkeiten der Bestellung einschlie\u00dflich der Bestellunterlagen hat uns der Verk\u00e4ufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollst\u00e4ndigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Der Verk\u00e4ufer ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu best\u00e4tigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuf\u00fchren (Annahme).<\/p>\n<p>Eine versp\u00e4tete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 3 Lieferzeit und Lieferverzug<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, betr\u00e4gt sie vier Wochen ab Vertragsschluss. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 voraussichtlich nicht einhalten kann.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Erbringt der Verk\u00e4ufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte \u2013 insbesondere auf R\u00fccktritt und Schadensersatz \u2013 nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Ist der Verk\u00e4ufer in Verzug, k\u00f6nnen wir \u2013 neben weitergehenden gesetzlichen Anspr\u00fcchen \u2013 pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens i.H.v. 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der versp\u00e4tet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein h\u00f6herer Schaden entstanden ist. Dem Verk\u00e4ufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 4 Leistung, Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverzug<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verk\u00e4ufer tr\u00e4gt das Beschaffungsrisiko f\u00fcr seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (zB Beschr\u00e4nkung auf Vorrat).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands \u201efrei Haus\u201c an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Gesch\u00e4ftssitz in 78628 Rottweil zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung (Bringschuld).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie unserer Bestellkennung (Datum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollst\u00e4ndig, so haben wir hieraus resultierende Verz\u00f6gerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Sache geht mit \u00dcbergabe am Erf\u00fcllungsort auf uns \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(5) F\u00fcr den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verk\u00e4ufer muss uns seine Leistung aber auch dann ausdr\u00fccklich anbieten, wenn f\u00fcr eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Verk\u00e4ufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (\u00a7 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Verk\u00e4ufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Verk\u00e4ufer weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 5 Preise und Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschlie\u00dflich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schlie\u00dft der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verk\u00e4ufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verpackung, Transportkosten einschlie\u00dflich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollst\u00e4ndiger Lieferung und Leistung (einschlie\u00dflich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gew\u00e4hrt uns der Verk\u00e4ufer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Bank\u00fcberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser \u00dcberweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; f\u00fcr Verz\u00f6gerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Wir schulden keine F\u00e4lligkeitszinsen. F\u00fcr den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(5) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verk\u00e4ufer zustehen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(6) Der Verk\u00e4ufer hat ein Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur wegen rechtskr\u00e4ftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 6 Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) An Abbildungen, Pl\u00e4nen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausf\u00fchrungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zur\u00fcckzugeben. Gegen\u00fcber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend f\u00fcr Stoffe und Materialien (z.B. Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie f\u00fcr Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenst\u00e4nde, die wir dem Verk\u00e4ufer zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenst\u00e4nde sind \u2013 solange sie nicht verarbeitet werden \u2013 auf Kosten des Verk\u00e4ufers gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerst\u00f6rung und Verlust zu versichern.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenst\u00e4nden durch den Verk\u00e4ufer wird f\u00fcr uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und sp\u00e4testens mit der Weiterverarbeitung nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwerben.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Die \u00dcbereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne R\u00fccksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Verk\u00e4ufers auf \u00dcbereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verk\u00e4ufers sp\u00e4testens mit Kaufpreiszahlung f\u00fcr die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung erm\u00e4chtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 7 Mangelhafte Lieferung<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) F\u00fcr unsere Rechte bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Ware (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verk\u00e4ufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Verk\u00e4ufer insbesondere daf\u00fcr, dass die Ware bei Gefahr\u00fcbergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die \u2013 insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung \u2013 Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verk\u00e4ufer oder vom Hersteller stammt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Abweichend von \u00a7 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns M\u00e4ngelanspr\u00fcche uneingeschr\u00e4nkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt geblieben ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr die kaufm\u00e4nnische Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) mit folgender Ma\u00dfgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschr\u00e4nkt sich auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher Begutachtung einschlie\u00dflich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbesch\u00e4digungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualit\u00e4tskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im \u00dcbrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist. Unsere R\u00fcgepflicht f\u00fcr sp\u00e4ter entdeckte M\u00e4ngel bleibt unber\u00fchrt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere R\u00fcge (M\u00e4ngelanzeige) jedenfalls dann als unverz\u00fcglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von acht Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen M\u00e4ngeln, ab Lieferung abgesendet wird.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(5) Zur Nacherf\u00fcllung geh\u00f6rt auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gem\u00e4\u00df in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unber\u00fchrt. Die zum Zwecke der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem M\u00e4ngelbeseitigungsverlangen bleibt unber\u00fchrt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(6) Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Abs. 5 gilt: Kommt der Verk\u00e4ufer seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung \u2013 nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) \u2013 innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so k\u00f6nnen wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verk\u00e4ufer Ersatz der hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherf\u00fcllung durch den Verk\u00e4ufer fehlgeschlagen oder f\u00fcr uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umst\u00e4nden werden wir den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, unterrichten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(7) Im \u00dcbrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Au\u00dferdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 8 Lieferantenregress<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Unsere gesetzlich bestimmten Regressanspr\u00fcche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den M\u00e4ngelanspr\u00fcchen uneingeschr\u00e4nkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verk\u00e4ufer zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (\u00a7 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschlie\u00dflich Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennen oder erf\u00fcllen, werden wir den Verk\u00e4ufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche L\u00f6sung herbeigef\u00fchrt, so gilt der von uns tats\u00e4chlich gew\u00e4hrte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet. Dem Verk\u00e4ufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Unsere Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch uns oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 9 Produzentenhaftung<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Ist der Verk\u00e4ufer f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verk\u00e4ufer Aufwendungen gem. \u00a7\u00a7 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschlie\u00dflich von uns durchgef\u00fchrter R\u00fcckrufaktionen ergeben. \u00dcber Inhalt und Umfang von R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Verk\u00e4ufer \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Der Verk\u00e4ufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR pro Personen-\/Sachschaden abzuschlie\u00dfen und zu unterhalten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 10 Weitere Verpflichtungen des Verk\u00e4ufers<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer stellt sicher, dass die von uns bestellten Waren aus lizenzierten Quellen stammen und alle Sicherheits- und Qualit\u00e4tsma\u00dfnahmen umgesetzt werden, um uns ausschlie\u00dflich mit Originalwaren zu beliefern.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Der Verk\u00e4ufer stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Produkte den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschr\u00e4nkung chemischer Stoffe (REACH) entsprechen. Der Lieferant verpflichtet sich, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten, falls &#8211; gleich aus welchem Grund &#8211; von ihm gelieferte Produkte Stoffe der Kandidatenliste gem\u00e4\u00df Art. 59 Abs\u00e4tze 1 und 10 der REACH \u2013 Verordnung enthalten. Dies gilt insbesondere im Falle der Erweiterung \/ Erg\u00e4nzung der Kandidatenliste.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Der Verk\u00e4ufer stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Produkte den Bestimmungen der Richtlinie 2011\/65 EU zur Beschr\u00e4nkung der Verwendung bestimmter gef\u00e4hrlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikger\u00e4ten (RoHS) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, uns vor jeder Lieferung nach bestem Wissen und Gewissen dar\u00fcber zu informieren, wenn er auf der Grundlage einer von ihm vorzunehmenden \u00dcberpr\u00fcfung seiner Lieferkette anhand nachvollziehbarer Nachweise Grund f\u00fcr die Annahme hat, dass die an uns gelieferten Produkte oder Materialien Konflikt \u2013 Mineralien (Rohstoffe f\u00fcr die Gewinnung von Tantal, Zinn, Gold und Wolfram aus Krisenregionen Afrikas) enthalten. Der Verk\u00e4ufer hat uns in diesem Fall dar\u00fcber zu informieren, um welche Konfliktmineralien es sich konkret handelt und welche Produkte betroffen sind. Ferner m\u00fcssen bei der Verwendung von Konflikt-Mineralien unmittelbar Ma\u00dfnahmen zur Ersetzung der Konflikt &#8211; Mineralien durch unbedenkliche Rohstoffe eingeleitet und zeitnah abgeschlossen werden, sofern dies m\u00f6glich und dem Lieferanten zumutbar ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 11 Verj\u00e4hrung<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Die wechselseitigen Anspr\u00fcche der Vertragsparteien verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche 3 Jahre ab Gefahr\u00fcbergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme. Die 3-j\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist gilt entsprechend auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln, wobei die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unber\u00fchrt bleibt; Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren dar\u00fcber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht \u2013 insbesondere mangels Verj\u00e4hrung \u2013 noch gegen uns geltend machen kann.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Die Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts einschlie\u00dflich vorstehender Verl\u00e4ngerung gelten \u2013 im gesetzlichen Umfang \u2013 f\u00fcr alle vertraglichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Soweit uns wegen eines Mangels auch au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, gilt hierf\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige gesetzliche Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer l\u00e4ngeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 12 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) F\u00fcr diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verk\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Ist der Verk\u00e4ufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in Rottweil. Entsprechendes gilt, wenn der Verk\u00e4ufer Unternehmer iSv \u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verk\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cc1cdf4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"cc1cdf4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>\u00a0Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/h3>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2663c53 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2663c53\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>\u00a7 1 Geltungsbereich, Form<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). Die AVB gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Die AVB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c) sowie die Erbringen von Dienstleistungen, ohne R\u00fccksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Unsere AVB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(5) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Die Bestellung der Ware oder Dienstleistung durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 3 Lieferfrist und Lieferverzug<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, betr\u00e4gt die Lieferfrist ca. vier Wochen ab Vertragsschluss.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), werden wir den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den K\u00e4ufer erforderlich.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Die Rechte des K\u00e4ufers gem. \u00a7 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung), bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 4 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung ist. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnen wir eine pauschale Entsch\u00e4digung iHv 20 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. \u2013 mangels einer Lieferfrist \u2013 mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.<\/p>\n<p>Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Die zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen zu unseren Produkten sind nach unserem Wissen genau und zuverl\u00e4ssig. Carsig \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr den Einsatz in einer Anwendung, die nicht der vorliegenden Spezifikation entspricht. Bei Betrieb von induktiven Verbrauchern sind kundenseitige Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Carsig beh\u00e4lt sich das Recht vor, Spezifikationen im Sinne des technischen Fortschritts jederzeit zu \u00e4ndern. Ma\u00df\u00e4nderungen sind vorbehalten, es gilt immer das aktuelle Datenblatt mit Toleranzen.<\/p>\n<p>Technische Daten und Abbildungen sind unverbindlich. \u00c4nderungen sowie auch Irrt\u00fcmer und Druckfehler vorbehalten. Die Abbildungen sind beispielhaft, die Beschriftung kann von der Artikelnummer abweichen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 5 Preise und Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Beim Versendungskauf (\u00a7 4 Abs. 1) tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Transportversicherung. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Der Kaufpreis ist f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(5) Dem K\u00e4ufer stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des K\u00e4ufers insbesondere gem. \u00a7 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) k\u00f6nnen wir den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pf\u00e4ndungen) auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den R\u00fccktritt vorzubehalten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem\u00e4\u00df unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<\/p>\n<p>(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<\/p>\n<p>(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<\/p>\n<p>(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Aus\u00fcbung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dferdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des K\u00e4ufers zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.<\/p>\n<p>(d) \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 7 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7 478 BGB). Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den K\u00e4ufer oder einen anderen Unternehmer, zB durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen), auf die uns der K\u00e4ufer nicht als f\u00fcr ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, \u00fcbernehmen wir jedoch keine Haftung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von f\u00fcnf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(7) Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(8) Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pr\u00fcf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war f\u00fcr den K\u00e4ufer nicht erkennbar.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(9) In dringenden F\u00e4llen, zB bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(10) Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n<p>(11) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 8 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 8 Sonstige Haftung<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Soweit sich aus diesen AVB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur<\/p>\n<p>a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/p>\n<p>b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen haben und f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 9 Muster<\/p>\n<p><br \/>Muster sind handgefertigte Modelle, an denen wir das Urheberrecht beanspruchen. Diese Muster d\u00fcrfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch unserem Wettbewerb zug\u00e4nglich gemacht werden. Die Muster bleiben, sofern keine Berechnung und Freigabe unsererseits erfolgt, unser Eigentum und sind, falls es nicht zur Auftragsvergabe kommt, unaufgefordert an uns zur\u00fcckzugeben. Fertigungstechnische Abweichungen k\u00f6nnen nicht beanstandet werden. Sofern unseren Kunden ein Muster vorliegt, gilt dieses bei Ausl\u00f6sung einer Bestellung als freigegeben.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 10 Verj\u00e4hrung<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unber\u00fchrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbes. \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, \u00a7\u00a7 444, 445b BGB).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(3) Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem. \u00a7 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren jedoch ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a7 11 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(1) F\u00fcr diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>(2) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in Rottweil. Entsprechendes gilt, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer iSv \u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Terms &amp; Conditions General buying and selling conditions (as of: 08\/2020) Allgemeine Einkaufsbedingungen \u00a7 1 Geltungsbereich, Form \u00a0 (1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Gesch\u00e4ftspartnern und Lieferanten (\u201eVerk\u00e4ufer\u201c). 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